Sehr geehrte Homepagebesucher,
gem. § 22 KunstUrhG dürfen „Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Wir sind sehr um die Aktualität unserer Homepage bemüht. Dies wird durch Berichte und Fotos von Gottesdiensten, Veranstaltungen und sonstigen Ereignissen in unserem Pfarrverband und den einzelnen Pfarreien bewerkstelligt. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass sich Mitglieder der Pfarrgemeinden oder auch Außenstehende auf unseren eingestellten Bildern wiederfinden. Um den Pfarrverband Maria Morgenstern, die Pfarreien und auch die, die an dieser Hompage mitwirken, vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist die Einwilligung der abgebildeten Personen auf unserer Homepage erforderlich!
Einer Einwilliung bedarf es nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG nicht, bei Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben.
Nachdem es für uns ein erheblicher Aufwand wäre, jedes Mitglied der Pfarreien und jede auf den Fotos abgebildete Person um ein schriftliches Einverständnis zu bitten, gehen wir von einem generellen Einverständnis unserer Mitglieder der Pfarrgemeinden und anderer abgebildeten Personen aus, auch auf unserer Hompage abgebildet zu werden! Sollte eine Person generell oder im Nachhinein nicht mit der Darstellung seines Bildes einverstanden sein, bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
Es werden dann die betreffenden Bilder der Person unverzüglich von unserer Homepage entfernt!
Vielen Dank!